Selbstverständlich können Sie Ihr finanzielles Engagement für unsere Vereinigung auch steuerwirksam zum Abzug bringen.
Spenden sind als freiwillige Zuwendungen grundsätzlich nicht abzugsfähig.
Aufgrund gesetzlicher Anordnung sind jedoch Spenden an die in § 4a EStG 1988 genannten Einrichtungen (Spendenbegünstigte Einrichtungen bzw. begünstigte Spendenempfänger genannt) betraglich begrenzt als Betriebsausgaben (wenn aus dem Betriebsvermögen geleistet) oder als Sonderausgaben (wenn aus dem Privatvermögen geleistet) abzugsfähig.
- Der MEFOgraz – Vereinigung Forschungsförderung der Med Uni Graz ist mit Bescheid vom 25. Mai 2011 vom Bundesministerium für Finanzen die Spendenbegünstigung gemäß § 4a Z.1 lit. d und e EStG zuerkannt worden.
- Als Nachweis gelten Einzahlungsbelege, Daueraufträge, Kontoabbuchungen etc. Bitte heben Sie alle Belege auf.Bei Barspenden bekommen Sie von uns eine Spendenbestätigung.
- Anonyme Spenden können nicht von der Steuer abgesetzt werden. Identifizieren Sie sich deshalb am Spendenbeleg immer eindeutig mit Namen und Adresse.
- Firmenspenden: Maximal 10% des Vorjahresgewinns können als Betriebsausgabe abgesetzt werden.
- Geldspenden von Privatpersonen bis 10 % des Gesamtbetrages der Einkünfte des Vorjahres
Nähere Informationen erhalten Sie auf der Web-Seite des Bundesministeriums für Finanzen.